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Lieferbedingungen der LDS24-Network GmbH 

1. Geltungsbereich
Diese Lieferbedingungen gelten für alle Lieferungen, Dienstleistungen und Werkverträge der LDS24-Network GmbH. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. 

2. Anzahlungen & Akontozahlungen
2.1. Bei Aufträgen mit einem Gesamtwert über CHF 500.- ist die LDS24-Network GmbH berechtigt, eine Anzahlung von 30% bis 50% des Auftragswertes zu verlangen. Die Anzahlung ist vor Beginn der Arbeiten zu leisten. 
2.2. Bei langwierigen Projekten (voraussichtliche Dauer mehr als 14 Tage) werden Akontozahlungen vereinbart. Diese richten sich nach dem tatsächlich erbrachten Leistungsstand und werden wöchentlich oder nach Erreichen von Meilensteinen fällig. 
2.3. Die erste Akontorechnung wird nach 14 Tagen oder bei Überschreitung von CHF 1'000.- Auftragswert gestellt. Weitere Akontozahlungen erfolgen im 14-tägigen Rhythmus oder nach Vereinbarung. 
2.4. Bei Materialbeschaffung (Hardware, Ersatzteile, etc.) kann eine gesonderte Anzahlung in Höhe von 100% des Materialwertes verlangt werden. 


3. Fälligkeit und Zahlung
3.1. Anzahlungen und Akontozahlungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten. 
3.2. Bei nicht fristgerechter Zahlung der Anzahlung wird der Auftrag nicht begonnen. Bei nicht fristgerechter Zahlung von Akontozahlungen ruhen die Arbeiten bis zum Zahlungseingang. 
3.3. Die endgültige Schlussrechnung wird nach vollständiger Leistungserbringung und Abnahme gestellt. Bereits geleistete Anzahlungen und Akontozahlungen werden darauf angerechnet. 


4. Lieferzeiten und Termine
4.1. Angegebene Liefer- und Fertigstellungstermine sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart. 
4.2. Bei Verzögerungen durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Materialmangel oder andere nicht von uns zu vertretende Umstände verlängert sich die Lieferzeit angemessen. 
4.3. Die Einhaltung von Lieferterminen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemässe Erfüllung der Kundenpflichten (z.B. Anzahlungszahlung, Zugangsdaten, etc.) voraus. 

5. Abnahme
5.1. Bei Werkverträgen (z.B. PC-Zusammenbau, Netzwerkinstallation) hat der Kunde die Leistung nach Fertigstellung abzunehmen. 
5.2. Die Abnahme gilt als erteilt, wenn der Kunde die Leistung nach angemessener Prüffrist nicht schriftlich ablehnt oder die Leistung nutzt. 
5.3. Bei festgestellten Mängeln ist die LDS24-Network GmbH zur Nachbesserung berechtigt. 


6. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen (einschliesslich Anzahlungen, Akontozahlungen und Schlussrechnung) verbleiben gelieferte Produkte und verbaute Ersatzteile im Eigentum der LDS24-Network GmbH. 


7. Versand und Gefahrenübergang
7.1. Bei Versand von Geräten oder Material geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung mit der Übergabe an das Transportunternehmen auf den Kunden über. 
7.2. Versandkosten gehen zu Lasten des Kunden, sofern nicht anders vereinbart. 


8. Rücktritt und Stornierung
8.1. Der Kunde kann bis zum Beginn der Arbeiten kostenlos vom Auftrag zurücktreten. 
8.2. Nach Beginn der Arbeiten ist bei Rücktritt der bereits erbrachte Aufwand (basierend auf der aktuellen Preisliste) zu bezahlen. Bereits geleistete Anzahlungen werden darauf angerechnet. 
8.3. Stornierungen von bestellter Spezialhardware sind nicht möglich. Die Materialkosten sind in jedem Fall zu tragen. 


9. Verzug
Bei Zahlungsverzug ist die LDS24-Network GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% p.a. sowie Mahngebühren (CHF 20.- pro Mahnung) zu erheben. 


10. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Lieferbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. 

Stand: Mai 2026